Sicherheit in Spielräumen

Sicherheit in Spielräumen

Kinder brauchen Risiken, um sich auszuprobieren und sie brauchen Herausforderungen, um gesund aufwachsen zu können. Kindgerechte Spielräume sollen Anreize bieten, die eigenen Grenzen zu erkunden und über sie hinauszuwachsen.

Unsere Aufgabe besteht darin, ihnen einen sicheren Raum zum Spielen anzubieten.

Wir haben die dafür notwendige Fachkenntnis.

 
 
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Spielräume in Kindergärten, Kitas und Schulen, öffentliche Spielplätze, Spielgelände von Vereinen und Gaststätten: sie alle unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Als Nachweis, dass Sie als Betreiber:in dieser Verpflichtung nachkommen, dient die Spielplatzkontrolle.

Wenn ein Spielraum neu- oder umgestaltet wurde, muss vor der Freigabe zum Spielen eine sicherheitstechnische Untersuchung vorgenommen werden, die sogenannte Inspektion vor Inbetriebnahme. Sie muss durch eine unabhängige, sachkundige Person durchgeführt werden.

Die anschließende regelmäßige Spielplatzkontrolle unterteilt sich in drei Ebenen:

  1. Sichtkontrolle (visuelle Inspektion): in der Regel täglich – wöchentlich.
  2. Operative Kontrolle: in der Regel monatlich – vierteljährlich.
  3. Jahreshauptinspektion: jährlich.

 

Wir beraten Sie gern zum Umfang der Inspektionen. Außerdem bieten wir Ihnen die Inspektion vor Inbetriebnahme und die Jahreshauptinspektion an.

 

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